Beitragszahlung und Teilhabepaket

Mitgliedsanträge werden ausschließlich nur angenommen, wenn darauf eine gültige Einzugsermächtigung erteilt wurde. Diese Form der Beitragserhebung ist die für alle Beteiligten effizienteste und ermöglicht es uns, die gesamte Administration ehrenamtlich zu leisten.

Die Pflicht zur Erteilung der Einzugsermächtigung besteht auch, wenn Leistungen aus dem "Teilhabepaket" für Empfänger von Sozialleistungen beantragt oder genehmigt sind. Hintergrund ist, dass für uns grundsätzlich das Mitglied (bei Kindern die Sorgeberechtigten) beitragspflichtig ist und nicht irgendeine Behörde. Zudem können wir nicht prüfen, ob, und wenn ja für welchen Zeitraum und in welcher Höhe entsprechende Leistungen genehmigt wurden, sondern sehen dies erst später - nach evtl. geleisteter Zahlung.

Außerdem zahlen die verschiedenen Leistungsträger in unterschiedlichen Zeiträumen (manche halbjährlich, andere monatlich). Bereits dies nachzuhalten und zu überprüfen, erfordert einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand.

Wir buchen deshalb grundsätzlich -sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart- den kompletten Beitrag ab und erstatten ggf. im Nachgang erhaltene Zahlungen der Leistungsträger bzw. verrechnen diese mit dem nächsten Beitrag.