Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrift jeweils zu Jahresbeginn und zur Jahresmitte.
Werden Lastschriften zurückgegeben, sind die entstehenden Bankgebühren und Bearbeitungskosten (aktuell 15,00 Euro) zu ersetzen.
Mit der Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr entsprechend unsererGebührenordnung fällig. Diese wird unmittelbar nach Aufnahme in den Verein fällig.
Zusätzlich ist gemäß unserer Gebührenordnung einmal pro Jahr für jeden Sportler eine Gebühr für die Verbandsmitgliedschaft fällig und muss von uns komplett für jeden angemeldeten Judoka an den Landesverband abgeführt werden.
Dies betrifft auch alle "Nicht-Judoka" (z.B. Fußballgruppe, Gesundheitssportler, etc.), die Höhe entnehmt bitte ebenfalls der aktuellen Gebührenordnung.
Die Abbuchung findet immer halbjährlich zum Jahresbeginn und zur Jahresmitte statt.
WICHTIG: Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist unabhängig von einer Teilnahme an Trainings oder anderen Vereinsmaßnahmen. Es handelt sich um einen Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein, nicht um ein Entgelt für Leistungen!