Mitgliedsbeiträge und Zahlung

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung, welche Du hier › downloaden kannst.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrift jeweils zu Jahresbeginn und zur Jahresmitte. 

Werden Lastschriften zurückgegeben, sind die entstehenden Bankgebühren (aktuell 9,50 Euro) zu ersetzen. 

Mit der ersten Abbuchung im laufenden Jahr wird zugleich der Betrag für die Jahressichtmarke im Judopass, aktuell 20,00 Euro, abgebucht. Dieser ist einmal pro Jahr für jeden Sportler fällig und muss von uns komplett für jeden angemeldeten Judoka an den Landesverband abgeführt werden.

Für alle Nichtjudoka (Fußballgruppe, Gesundheitssportler, etc.) erfolgt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,-€ als Anstattbeitrag, welcher an den Landessportbund fließt.

Ohne gültige Jahressichtmarke ist weder eine Teilnahme an Wettkämpfen noch an Kyu-Prüfungen möglich.

Die Abbuchung findet immer halbjährlich zum Jahresbeginn und zur Jahresmitte statt.

WICHTIG: Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist unabhängig von einer Teilnahme an Trainings oder anderen Vereinsmaßnahmen. Es handelt sich um einen Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein, nicht um ein Entgelt für Leistungen!