Natürlich sind wir immer betrübt, wenn ein Mitglied dem Verein den Rücken kehrt, gleich aus welchem Grund.
Trotzdem ist dies natürlich völlig problemlos möglich, wenn man Folgendes beachtet:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich und muß spätestens einen Monat zuvor schriftlich erklärt werden. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin, was auch einschließt, daß bis dahin Beiträge und ggf. die Jahressichtmarke (für das ganze Kalenderjahr) zu bezahlen sind.
Die Kündigung muss schriftlich und ausschließlich an den Judo Club Jena e.V. erfolgen!
Die Postadresse lautet: Judo Club Jena e.V., Am Stadion 1, 07749 Jena
Kündigungen per E-Mail sind nicht möglich!